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   LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99   

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https://dejure.org/2001,15409
LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99 (https://dejure.org/2001,15409)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2001 - L 2 U 29/99 (https://dejure.org/2001,15409)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - L 2 U 29/99 (https://dejure.org/2001,15409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Folge eines Arbeitsunfalles ; Rückenbeschwerden aufgrund einer unfallbedingten Beinverkürzung ; Anwendbarkeit der Reisversicherungsordnung, wenn Renten nach dem 31.12.1991 erstmals festgestellt werden ; Ursächliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 24.04.2002 - 5 U 69/98
    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99
    In Übereinstimmung mit seinem Gutachten vom 30.07.1998, welches der medizinische Sachverständige im Parallelverfahren S 5 U 69/98 erstattet hat, sei für diese Beschwerden eine anlagebedingte Kyphosierung am dorsolumbalen Übergang auf der Basis einer Keilform L 1, geringer auch L 2 der entscheidende Faktor.

    Insoweit stimmig macht der Kläger geltend, sein Wirbelsäulenleiden sei durch die - ihrerseits zu einer Störung des stato-dynamischen Gleichgewichts der Wirbelsäule führenden (als solche bestätigt im Gutachten Prof. D ... vom 30.07.1998 im Verfahren S 5 U 69/98 S. 16 (SG-Akte Bl. 73 ff., 88), auf den Unfall zurückzuführende - Beinverkürzung verursacht und sieht sich in dieser Auffassung - ebenfalls nicht ohne jeden Anhalt - in der von verschiedenen Sachverständigen - freilich in jeweils unterschiedlichem Ausmaß - diagnostizierten Beinlängendifferenz bestätigt (von Prof. D ... zuletzt mit 0, 5 cm angegeben, Gutachten S. 14).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der das Gericht folgt, reicht für die Bejahung der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. BSGE 45, 285, 286).
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